Oft missverstanden aber doch klar geregelt. Denn wenn mann sich die Feuerwehrdienstvorschrift rund um das Thema Ausbildung in der Freiwilligen Feuerwehr anschaut, so wird schnell klar das es zwei Bedeutungen für den Truppführer gibt.
Die erste Bedeutung ist der Lehrgang Truppführer. Dieser Lehrgang welcher im Land Brandenburg auf Landkreisebene vermittelt wird, soll die Feuerwehrkräfte zum Führen eines Trupps nach Auftrag innerhalb der Gruppe oder Staffel befähigen. Der Lehrgang umfasst mindestens 35 Ausbildungsstunden.
Die zweite Bedeutung ist die Funktion des Truppführers, innerhalb eines selbstständigen Trupp als taktische Einheit. Hierfür ist jedoch die Gruppenführer Qualifikation erforderlich, da das Führen einer taktischen Einheit und damit die Leitung eines Einsatzes erst mit dem 70 stündigen Lehrgang auf Landesebene vermittelt wird.
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