Feuerwehren

Die Feuerwehren in Deutschland unterscheiden sich in zwei Kategorien. Hierzu gehören die öffentlichen Feuerwehren (Freiwillige Feuerwehr, Berufsfeuerwehr und Pflichtfeuerwehr) sowie die nicht öffentlichen Feuerwehren (Werkfeuerwehr oder Betriebsfeuerwehr). Insgesamt gibt es 23.225 Feuerwehr Stützpunkte. Diese Teilen sich in 22.155 Stützpunkte der Freiwilligen Feuerwehr, 770 Stützpunkte der Werkfeuerwehr, 280 Stützpunkte der Berufsfeuerwehr und 5 Stützpunkte der Pflichtfeuerwehr auf. Mit 1.064.457 Mitgliedern, verfügt die Freiwillige Feuerwehr über den größten Anteil zur Sicherstellung des Brandschutzes in unserer Bundesrepublik. Für dessen Nachwuchssicherung, sind derzeit 270.741 Jungen und Mädchen in der Jugendfeuerwehr aktiv.
Freiwillige Feuerwehr
Die Freiwillige Feuerwehr ist eine öffentliche Feuerwehr, die hauptsächlich aus ehrenamtlichen Mitgliedern besteht. Ihre Aufgabe ist der abwehrende Brandschutz und die allgemeine Hilfe für Ihre Kommune sicherzustellen. Ab einer Einwohnerzahl von 30.000, soll in der Freiwilligen Feuerwehr eine Feuerwache eingerichtet werden, welche mit hauptamtlichen Kräften ständig besetzt ist. Weiterhin ist der Träger dazu angehalten, in den Freiwilligen Feuerwehren eine Jugendfeuerwehr einzurichten. Diese kann weiterhin als Bestandteil der Jugendfeuerwehr auch eine Kinderfeuerwehr gründen.
Pflichtfeuerwehr
Eine Pflichtfeuerwehr ist eine öffentliche Feuerwehr. Sie wird dann eingerichtet, wenn eine leistungsfähige Freiwillige Feuerwehr nicht zustande kommt und der abwehrende Brandschutz und allgemeine Hilfe nicht gewährleistet werden kann. Die Mitglieder der Pflichtfeuerwehr sind geeignete Bürger der Betroffenen Kommune, welche zum Dienst in der Feuerwehr verpflichtet werden.
Berufsfeuerwehr
Eine Berufsfeuerwehr besteht in der Regel nur aus verbeamteten oder fest angestellten Einsatzkräften des Feuerwehrtechnischen Dienstes. Je nach Landesrecht, kann eine Berufsfeuerwehr durch die Kommune bei einer Einwohnerzahl von 100.000 eingerichtet werden. Ihre Aufgabe besteht in der Sicherstellung des grundschutzes.
Werkfeuerwehr
Die Werkfeuerwehr gehört zu den nicht öffentlichen Feuerwehren und sind durch die zuständige Aufsichtsbehörde angeordnet oder anerkannt. Ihre Aufgabe ist die Sicherstellung des Brandschutzes innerhalb eines Werks. Hierzu gehören beispielsweise Lufthäfen, Industrieparks oder Forschungszentren. Das Personal der Werkfeuerwehr kann sowohl Haupt- als auch Nebenberuflich beschäftigt sein.
Betriebsfeuerwehr
Betriebsfeuerwehren können aus versicherungstechnischen Gründen eingerichtet werden, wenn der Betrieb noch keine Auflage zur Sicherstellung durch eine Werksfeuerwehr hat. Betriebsfeuerwehren können beispielsweise in Krankenhäusern, Circus oder Freizeitparks vorhanden sein.